Zeitpunkt der Besteuerung
Massgebender Zeitpunkt: Veräusserung der Beteiligungsrechte
Umfang der Besteuerung
Das steuerbare Einkommen besteht in der Differenz
- zwischen dem Nennwert der eingebrachten Anteile und dem Nennwert der dafür erhaltenen Anteilsrechte an der erwerbenden Gesellschaft sowie allfällige darüber hinaus erhaltener Gutschriften und/oder Vergütungen.
- zwischen dem Verkaufspreis bzw. Einbringungswert und dem Nominalwert der eingebrachten Beteiligten Einkommen aus beweglichem Vermögen, zB:
Einbringungswert | CHF 3’500’000 |
Nennwert | CHF 1’000’00 |
Einkommenssteuerpfl.Vermögensertrag |
CHF 2’500’000 |