Steuerobjekt
Steuerobjekte sind die Erträge aus beweglichem Vermögen (Aktien).
Steuersubjekt
Steuersubjekt ist der veräussernde Aktionär!
Tipp:
Vorabklärung der Steuerfolgen, ev. Veranlassung eines Steuerrulings.
Überführung von Beteiligungsrechten aus dem Privatvermögen in eine Aktiengesellschaft