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Transponierung

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Keine Besteuerung

Rechtsgebiet:
Transponierung
Stichworte:
Transponierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Transponierung hat keine Einkommenssteuerfolgen, bei der direkten Bundessteuer, bei den Staats- und den Gemeindesteuern, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  1. die Beteiligung der übertragenen Gesellschaft wird zum inneren Wert in die beherrschte Gesellschaft eingebracht
  2. bei Sacheinlage: der Nominalwert der neuen Beteiligungspapiere darf nicht höher sein als der Nominalwert der übertragenen Beteiligung
  3. der Mehrwert wird einem Reservekonto8 der übernehmenden Gesellschaft gutgeschrieben.

Damit bleibt die latente Steuerlast auf den von der eingebrachten Gesellschaft erarbeiteten Reserven erhalten.

Spätere Ausschüttungen der übernehmenden Gesellschaft zulasten dieser Reserven stellen beim Aktionär steuerbares Einkommen dar.

Die Steuerbilanzen der Gesellschaften bleiben durch diese Umstrukturierung im Vermögen des Aktionärs unverändert.


8 vgl. auch KS Nr. 6 der EStV vom 03.02.1987 in ASA 55, 496.

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