Der Tatbestand der „Transponierung“ ist zu unterscheiden von
- den (aus dem Nennwertprinzip abgeleiteten) Tatbeständen der unentgeltlichen Nennwert-Erhöhung wie
- Gratisaktien
- Gratis-PS
- Gratisnennwerterhöhung
- etc.
- Unterschied: In den Transponierungsfällen erfolgt keine Umwandlung von Reserven, welche bei einer Ausschüttung der Einkommensbesteuerung unterliegen würden, in steuerfrei rückzahlbares Nominal- oder Fremdkapital.
- der Teilliquidationwie
- direkte Teilliquidation
- indirekte Teilliquidation
- Unterschied: Die Transponierung führt im Gegensatz zur Teilliquidation nicht zu einer Entreicherung der eingebrachten Gesellschaft.