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Steuerobjekt und Steuersubjekt

Steuerobjekt

Steuerobjekte sind die Erträge aus beweglichem Vermögen (Aktien).

Steuersubjekt

Steuersubjekt ist der veräussernde Aktionär!

Tipp:

Vorabklärung der Steuerfolgen, ev. Veranlassung eines Steuerrulings.

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