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Abgrenzung

Der Tatbestand der „Transponierung“ ist zu unterscheiden von

  • den (aus dem Nennwertprinzip abgeleiteten) Tatbeständen der unentgeltlichen Nennwert-Erhöhung wie
    • Gratisaktien
    • Gratis-PS
    • Gratisnennwerterhöhung
    • etc.
  • Unterschied: In den Transponierungsfällen erfolgt keine Umwandlung von Reserven, welche bei einer Ausschüttung der Einkommensbesteuerung unterliegen würden, in steuerfrei rückzahlbares Nominal- oder Fremdkapital.
  • der Teilliquidation wie
    • direkte Teilliquidation
    • indirekte Teilliquidation
  • Unterschied: Die Transponierung führt im Gegensatz zur Teilliquidation nicht zu einer Entreicherung der eingebrachten Gesellschaft.

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